9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte mit seinem Motorrad der Marke E.________ und dem Kennzeichen F.________ am 28. Mai 2021 um 21:09 Uhr in C.________ (Ortschaft) (D.________(Strasse), auf der Höhe der Unterführung) unterwegs war und von einem Radargerät erfasst wurde. Der Beschuldigte bestreitet dabei nicht, mit einer Geschwindigkeit von 81 km/h brutto bzw. 78 km/h netto gefahren zu sein. Die Sicht- und Strassenverhältnisse waren gut und es herrschte geringes Verkehrsaufkommen.