O., Rz. 325 f., vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_118/2022 vom 30. März 2023 E. 1.1.3 m.w.H.). Methodisch wird dabei im Rahmen eines hypothesengeleiteten Vorgehens durch Inhaltsanalyse und der Bewertung der Entstehungsgeschichte der Aussage sowie des Aussageverhaltens insgesamt das gewonnene Ergebnis auf Fehlerquellen überprüft und die persönliche Kompetenz der aussagenden Person analysiert (BGE 129 I 49 E. 5; 128 I 81 E. 2).