4 Glaubhaftigkeitsanalyse stellt die konkrete Aussage in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung: Der Inhalt der Aussage wird anhand bestimmter Kriterien (Realitätskriterien) analysiert, basierend auf der Annahme, dass sich Aussagen über tatsächlich selbst Erlebtes durch qualitative Merkmale von Aussagen über nicht selbst Erlebtes unterscheiden; diese Hypothese gilt in der Aussagepsychologie und Rechtsprechung als empirisch zureichend belegt (BENDER/HÄCKER/TREUER, a.a.O., Rz.