3. Die Kosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien A.________ aufzuerlegen. 5.2 Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ stellte im oberinstanzlichen Verfahren namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 185; Hervorhebungen im Original): 1. Der Beschuldigte, A.________, sei freizusprechen vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 28. Mai 2021 um 21:09 Uhr an der D.________(Strasse) in C.________ (Ortschaft). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.