Mit Verfügung vom 21. Juli 2023 wurde von der Stellungnahme und der Begründung der Anschlussberufung Kenntnis genommen und gegeben und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit eingeräumt, innert Frist eine Replik einzureichen (pag. 197 f.). Am 25. Juli 2023 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Replik verzichte (pag. 200), worüber der Beschuldigte mit Verfügung vom 3. August 2023 in Kenntnis gesetzt wurde. Mit gleicher Verfügung wurde der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Zudem wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben (pag.