(nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 28. Mai 2021 um 21:09 Uhr in C.________ (Ortschaft), durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 8 Tage festgesetzt wurde, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'100.00 (bzw. CHF 1'500.00 ohne schriftliche Urteilsbegründung; pag. 100 ff.).