75 2. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2’100.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 31'495.05. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'500.00. V.