1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 331 Tagen (Polizei- und Untersuchungshaft vom 10. Juli bis 17. August 2020 [39 Tage], Polizeihaft am 7. Juli 2021 [1 Tag] und Polizei, Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 6. Februar bis 23. November 2022 [291 Tage]) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 24. November 2022 vorzeitig angetreten hat.