2. Der A.________ mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26. April 2019 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV.