5. Weiter verfügt wurde, dass: 5.1 die beschlagnahmte Waffe Outdoormesser, schwarz, inkl. schwarzer Messerscheide aus Textil zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB); 5.2 folgende Gegenstände den berechtigten Personen nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegen werden: H.________: - 1 Pullover, schwarz, Grösse M, «Divided»; - 1 T-Shirt, schwarz, «Nike»; A.________: - 1 Umhängetasche, braun, mehrfach bedruckt mit «DD»; - 1 Zigarettenpackung «Marlboro gold»; - 1 Gilet, schwarz, Grösse XXL, «Closure»;