2.7 der mehrfachen Übertretung gegen das Kantonale Strafgesetz, begangen 2.7.1 am 21. Juni 2020 in AG.________; 2.7.2 am 3. Juli 2021 in AG.________; 2.7.3 am 10. Juli 2021 in AG.________; 73 3. A.________ gestützt auf Ziff. I.2.6 und I.2.7 hiervor verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 5 Tage;