Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 3. Mai 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen mehrfachen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 7. Juli 2020 in AG.________ zum Nachteil von J.________ eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;