, S. 6021). Das Bundesgericht hat hierzu festgehalten, dass die Rechtsfolge, das heisst die Dauer der Landesverweisung, aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen sei (BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). 40.2 Dauer in concreto Eine Dauer von 8 Jahren erscheint angesichts der verhängten Freiheitsstrafe für die konkret zur Landesverweisung führenden Delikten angemessen. Das Verschulden liegt innerhalb der individuellen, weiten Strafrahmen zwar überwiegend im leichten Bereich; einmal im mittleren Verschulden. Es handelt sich aber insgesamt um 7 Katalogdelikte.