Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung präsentierte er sich hingegen in einem verbesserten Gesundheitszustand. Gemäss eigener Aussage gehe es ihm gut, er habe einzig noch Probleme mit dem Blutdruck (pag. 1701 Z. 14). Aufgrund des mittlerweile spürbaren Gewichtsverlustes leide er jedoch nicht mehr an Rückenschmerzen (pag. 1701 Z. 17 f.). Der derzeitige Gesundheitszustand des Beschuldigten kann somit insgesamt als gut bezeichnet werden bzw. weist der Beschuldigte keine gesundheitlichen Probleme auf, die nicht auch in seinem Heimatland behandelt werden könnten. 39.2.4 Resozialisierungschancen im Heimatland