Der Beschuldigte ist in der Schweiz geboren und bei seinen Eltern und Geschwistern in AG.________ aufgewachsen. Seine Familie lebt grossmehrheitlich in der Schweiz. Nach eigenen Angaben ist sein Vater aus Nordmazedonien und seine Mutter aus Albanien, wobei beide aus AQ.________ in Nordmazedonien stammen (pag. 717 Z. 732; 1706 Z. 36 f.; 1708 Z. 4). Er gibt an, Türkisch, Albanisch und Deutsch zu sprechen (pag. 1706 Z. 32 f.). Über eine eigene Familie verfügt der Beschuldigte nicht. Er ist ledig und hat keine Kinder. 39.2.3 Gesundheitszustand