65 BetmG [Erlangen von 2 x je eine Portion à 0,6 g Kokain vom 01.11.2021- 17.11.2021] mit Busse). Die diesem Verfahren zugrundeliegenden Straftaten zeigen, dass die bisherigen Verurteilungen und verhängten Geldstrafen, die zahlreichen Auseinandersetzungen mit der Polizei und der Justiz ihn nicht zur Räson bringen konnten. Die Integration des Beschuldigten muss gesellschaftlich so insgesamt als gescheitert bezeichnet werden. 39.2.2 Familiäre Bindungen Der Beschuldigte ist in der Schweiz geboren und bei seinen Eltern und Geschwistern in AG.