und 915 ff.; weiter pag. 1567 f., wonach der Beschuldigte innerhalb von 4 Monaten 14 neue Journaleinträge bei der Polizei aufwies und aus Sicht der Polizei fremdenpolizeiliche Massnahmen wie Widerruf der C-Aufenthaltsbewilligung, Abschluss einer Integrationsvereinbarung und Verweigerung des Schweizer Bürgerrechts dringend nötig seien, da er die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährde; pag. 1587 ff., Fernhalteverfügung vom 22. Juni 2020; pag. 1643 ff., Strafbefehl vom 24. März 2023 wegen Übertretung gegen das