_ angemietet hatte. Diese Beschäftigung übte er jedoch alleine aus (pag. 1707 Z. 11 ff.). Er betätigte sich somit die letzten Jahre vor seiner Inhaftierung weder in einem Verein oder einer Interessengruppe, noch übte er irgendwelche Hobbies aus, bei welchen er soziale Kontakte zur hiesigen Bevölkerung hätte knüpfen bzw. vertiefen können. Im Vollzug hat er einige Monate Fussball gespielt, was gut verlaufen sei. Auch seine soziale Integration unter den anderen Eingewiesenen scheint gelungen. Gemäss dem Vollzugsbericht der JVA O.________ erhält der Beschuldigte privaten Besuch vorwiegend von Familienmitgliedern (pag.