39.2 Härtefallprüfung 39.2.1 Aufenthaltsdauer und Grad der Integration Der Beschuldigte wurde in der Schweiz geboren und hat sein gesamtes Leben hier, namentlich wohnhaft in AG.________ bei seinen Eltern und seinen beiden Geschwistern, verbracht. Der Beschuldigte ist somit sprachlich, schulisch und familiär integriert. In der Schweiz absolvierte er aber weder eine Aus- noch eine Weiterbildung, noch ging er – ausser gelegentlicher Temporärarbeit – je einer konstanten Erwerbstätigkeit nach.