39. Landesverweisung in concreto 39.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist nordmazedonischer Staatsbürger. Mit seiner Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfachen Raubs, räuberischer Erpressung, Entführung und Angriffs liegen insgesamt sieben Anlasstaten gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. b, c und g StGB vor, welche in der Regel bereits je für sich zu einer obligatorischen Landesverweisung führen