Statt die Anhaltungen und v.a. die Untersuchungshaft vom 10. Juli bis 17. August 2020 als letzte Warnung ernst zu nehmen, folgten daraufhin Raube, Nötigungen und schliesslich gar eine versuchte schwere Körperverletzung. Zu betonen ist weiter, dass sich der Beschuldigte offensichtlich bereits im Jahre 2021 darüber im Klaren war, dass seine Taten eine allfällige Landesverweisung nach sich ziehen könnten, zumal er, wie zuvor dargelegt, den drei Securities damit drohte sie «fertig zu machen» für den Fall, dass er wegen ihnen des Landes verwiesen werden würde (vgl. Ziff. 16.5 hiervor). Doch auch dies