909 ff.). Am 26. April 2019 wurde er sodann durch die Staatsanwaltschaft Oberland wegen einfacher Körperverletzung (schlug Geschädigten mit der flachen Hand ins Gesicht, so dass dieser durch den heftigen Schlag zu Boden fiel, wo er eine kurze Zeit bewusstlos liegen blieb, es resultierten Verletzungen an Mund und Lippe; pag. 923 ff.), begangen am 24. März 2019, und Beschimpfung, begangen am 24. Februar 2019, zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 30.00 bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt.