59 35.2 Vorstrafen Am 29. Oktober 2018 wurde der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft Oberland wegen einfachen Diebstahls, begangen am 9. Juli 2018, zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt (er entwendete ein Fahrrad im Wert von CHF 599.00;