35. Täterkomponenten 35.1 Persönliche Verhältnisse Den Akten sind nur wenig Angaben zum bisherigen Leben des Beschuldigten zu entnehmen, nicht zuletzt auch, weil er sehr oft die Aussage verweigerte. Ein paar Angaben machte er anlässlich der Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft (pag. 716 ff.): Der Beschuldigte lebte bis zur Verhaftung im AJ.________ bei seinen Eltern. Eine Ausbildung hat er gemäss eigenen Angaben nicht. Hingegen hat er ein Praktikum angefangen, über das aber nichts Näheres bekannt ist.