Das Verschulden wiegt insgesamt leicht, sodass eine Strafe von 3 Monaten resultiert. Vor dem Hintergrund, dass die Tat in engem zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang (gleicher Geschädigter und gleichzeitige Wegnahme mit dem Geld) zum Raub vom 1. April 2021 steht, erachtet es die Kammer vorliegend als gerechtfertigt einen tieferen als den praxisüblichen Asperationsfaktor von 2/3 anzuwenden. Entsprechend werden von den 3 Monaten rund die Hälfte, ausmachend 1.5 Monate, an die Gesamtstrafe asperiert. Es resultiert demnach eine Freiheitsstrafe von 53,5 Monaten.