31.2 Subjektive Tatschwere Der Beweggrund des Beschuldigten war, den Geschädigten einzuschüchtern und zu schikanieren. Die Straftat wurde direktvorsätzlich begangen, was tatbestandsimmanent ist. Das subjektive Tatverschulden wirkt sich insgesamt neutral aus. 31.3 Asperation Das Verschulden wiegt insgesamt leicht, sodass eine Strafe von 3 Monaten resultiert.