Damit verletzte der Beschuldigte das vorgenannte Rechtsgut. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz können hierbei die VBRS-Richtlinien herangezogen werden, welche für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorsehen: Der Täter glaubt, zu Unrecht von einer Einzelfirma entlassen worden zu sein. Er begibt sich darauf täglich (insgesamt 126 mal) zur Firma, um mit den zwei Chefs unter diffusen Drohungen über seine Wiederanstellung zu diskutieren und verfolgt diese auch im Auto, so dass die Betroffenen schliesslich andere Arbeitswege nehmen und ihre Ferien und Freizeit umplanen müssen (BGE 129 IV 262; Stalking).