In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Fassung vom 16. November 2018; nachfolgend: VBRS-Richtlinien) wird für Angriff eine Strafe von 90 Strafeinheiten vorgeschlagen für den Referenzsachverhalt eines nächtlichen Überfalls, ohne Einsatz von gefährlichen Gegenständen und/oder Waffen von bis zu drei Tätern auf zwei vom Ausgang heimkehrende Personen mit dem Ziel, einfach dreinzuschlagen, wobei eine Person eine einfache Körperverletzung erleidet, die andere nur Tätlichkeiten (VBRS-Richtlinien, Ziff. 14, S. 16).