Eine Reduktion der Strafe um 1/3, ausmachend 4 Monate, erscheint in Übereinstimmung mit der Vorinstanz angemessen. Die Strafe reduziert sich damit auf 8 Monate. 28.4 Asperation Die verschuldensangemessene Strafe von 8 Monaten wird mit 5,5 Monaten zur Gesamtstrafe asperiert. Damit resultiert eine Freiheitsstrafe von 43,5 Monaten.