54 28.3 Versuch Der Beschuldigte hat gemäss seiner Vorstellung bzw. dem gemeinsamen Plan alles gemacht, um die Tat zu verwirklichen. Dass letztendlich keine Bereicherung eintrat, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass der Geschädigte J.________ den Vorfall am 10. Juli 2020 zur Anzeige brachte, worauf der Beschuldigte am selben Abend festgenommen und 39 Tage in Untersuchungshaft versetzt wurde. Eine Reduktion der Strafe um 1/3, ausmachend 4 Monate, erscheint in Übereinstimmung mit der Vorinstanz angemessen.