27. Asperation für den Raub vom 17. April 2021 27.1 Tatkomponenten Nur zweieinhalb Wochen nach dem Raubvorfall vom 1. April 2021 bedrängte der Beschuldigte den Geschädigten I.________ erneut. Dieser war bereits vom früheren Vorfall eingeschüchtert und liess den Beschuldigten letztendlich unter dem Eindruck der Drohkulisse gewähren, als dieser CHF 70.00 aus seinem Portemonnaie an sich nahm. Die gestohlene Geldsumme fiel dabei deutlich kleiner aus als noch zweieinhalb Wochen zuvor. Auf der subjektiven Seite handelte der Beschuldigte erneut direktvorsätzlich aus egoistischen Motiven und Herrschsucht.