25. Asperation für den Raub vom 1. April 2021 25.1 Objektive Tatschwere Die von Art. 140 StGB geschützten Rechtsgüter bilden das Vermögen, die körperliche Integrität und die persönliche Freiheit. Der Beschuldigte hat dem Geschädigten I.________ eine heftige Ohrfeige erteilt, so dass dieser am linken Ohr blutete und zudem benommen war. Ausserdem war er dem Geschädigten I.________ und dem Geschädigten D.________ bereits als «Schlägertyp» bekannt, baute mit seinem überraschenden Erscheinen und seinem willkürlichen Verhalten eine Drohkulisse auf, so dass die beiden keine Gegenwehr wagten, sondern in Angst verfielen.