Es resultierte lediglich eine 0,5 cm lange und nur gerade 0,2 cm tiefe Stichverletzung, welche mit einfacher Knopfnaht verarztet werden konnte, gut verheilte und keine bleibenden Schäden hinterliess. Eine Strafreduktion um 12 Monate (ca. 30 %), erscheint unter diesen Voraussetzungen angemessen. Die Strafe reduziert sich damit auf 24 Monate. 24.4 Fazit Für die versuchte schwere Körperverletzung erscheint der Kammer gestützt auf die vorangehenden Ausführungen damit eine Einsatzstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.