50 24.2 Tatkomponenten 24.2.1 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut von Art. 122 StGB ist die körperliche Integrität und die körperliche und geistige Gesundheit (TRECHSEL/FINGERHUTH, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N 4 f. zu Vor Art. 122). Der Beschuldigte verletzte durch seinen Messerstich in den Bauch dieses hochrangige Rechtsgut des Geschädigten H.___