Somit sind für alle Delikte mit Ausnahme der Beschimpfungen je Freiheitsstrafen auszusprechen und hiernach eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Von den abstrakt gleichartig bedrohten Delikten schwere Körperverletzung, Raub und räuberische Erpressung erachtet die Kammer in Anbetracht der Schwere des Verschuldens die schwere Körperverletzung als das schwerste Delikt, sodass die hierfür nachfolgend auszufällende Strafe die Einsatzstrafe bildet. Der ordentliche Strafrahmen für die schwere Körperverletzung beträgt Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.