Die Delikte stehen zudem allesamt in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Angesichts der finanziellen Situation des Beschuldigten wäre zudem ohnehin nicht davon auszugehen, dass bei ihm eine Geldstrafe vollzogen werden könnte. Somit sind für alle Delikte mit Ausnahme der Beschimpfungen je Freiheitsstrafen auszusprechen und hiernach eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.