23. Methodik, Strafrahmen und Strafart 23.1 Vorbemerkung Der Beschuldigte ist wegen folgenden, mehrheitlich bereits rechtskräftigen Schuldsprüchen zu bestrafen: - Versuchte schwere Körperverletzung, bedroht mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren (Art. 122 aStGB); - Raub in 3 Fällen, davon einmal als Versuch, bedroht mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren (Art. 140 Ziff. 1 StGB); - Versuchte räuberische Erpressung, bedroht wie Raub mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren (Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. Art 140 Ziff.