20. Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB); Ziff. I.5 und I.6 der Anklageschrift; Konkurrenz Die Vorinstanz hat in Bezug auf die drei .________ [Securities] zu Recht den Tatbestand der Drohung wie auch jenen der Nötigung als erfüllt erachtet. Die Kammer kann sich den treffenden Ausführungen der Vorinstanz in diesem Punkt vollumfänglich anschliessen und macht sich deren Ausführungen zu eigen (pag. 1470 f.). Zum Tatbestandsmerkmal des in Angst oder Schrecken Versetzens wird zudem auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung verwiesen (Ziff. 16.5 hiervor).