Zudem hatte der Beschuldigte den Geschädigten I.________ ziemlich zu Beginn des Zusammentreffens angeschrien und ihm schliesslich eine heftige Ohrfeige erteilt, welche dazu führte, dass dieser am linken Ohr blutete und einige Sekunden benommen war. Mit diesem aggressiven Verhalten und seinem ihm vorauseilenden Ruf hat der Beschuldigte gegenüber den beiden Jugendlichen eine Drohkulisse aufgebaut, welche die beiden in Angst versetzte. Sie sahen keine andere Möglichkeit, als die Wünsche des Beschuldigten zu erfüllen und ihm zudem den Respekt zu zollen, welchen er einforderte.