Sie wussten um seinen zweifelhaften Ruf in der Stadt AG.________ und hatten bereits von diversen Einschüchterungen und Gewalttaten des Beschuldigten gehört. Die beiden Geschädigten hatten u.a. gehört, dass der Beschuldigte bereits einmal in Untersuchungshaft gesessen sei, weil er jemanden entführt, in den .________ gebracht habe und diesem den Finger habe abschneiden wollen (pag. 597 Z. 96; pag. 591 Z. 112 ff.). Zudem hatte der Beschuldigte den Geschädigten I._____