18.3 Subsumtion Beweismässig ist erstellt, dass der Beschuldigte dem Geschädigten H.________ anlässlich der tätlichen Auseinandersetzung vom 6. Februar 2022 mit einem Messer eine ca. 0.5 cm lang verlaufende und ca. 0.2 cm tief gehende Stich- bzw. Schnittverletzung am rechten Oberbauch, ca. 4 cm unterhalb des rechten Rippenbogens, zugefügt hat. Da keine unmittelbare Lebensgefahr bestand und diese Verletzungen in der Folge dank der medizinischen Versorgung ohne Weiteres mit einer Knopfnaht sowie einer Tetanusimpfung versorgt werden konnten und problemlos