Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen (BGE 133 IV 9 E. 4.1; 133 IV 1 E. 4.5; je mit Hinweisen). Solche Umstände liegen namentlich vor, wenn der Täter das ihm bekannte Risiko nicht kalkulieren und dosieren kann und das Opfer keine Abwehrchancen hat (BGE 133 IV 1 E. 4.5; 131 IV 1 E. 2.2). 18.3 Subsumtion Beweismässig ist erstellt, dass der Beschuldigte dem Geschädigten H.________ anlässlich der tätlichen Auseinandersetzung vom 6. Februar 2022 mit einem Messer eine ca. 0.5 cm lang verlaufende und ca. 0.2 cm tief gehende Stich- bzw. Schnittverletzung am rechten Oberbauch,