17. Fazit erstellter Sachverhalt Die Kammer kommt nach dem Gesagten zum Schluss, dass neben den rechtskräftig beurteilten Sachverhalten auch der Sachverhalt in Bezug auf den Vorfall mit dem Geschädigten H.________ (Messer, Ziff. I.1 der Anklageschrift), in Bezug auf den Vorfall mit den Geschädigten I.________ und D.________ (Geld und Handy, Ziff. I.2.1 der Anklageschrift) sowie in Bezug auf den Vorfall mit den geschädigten