Danach habe er sie weiter beschimpft und die Morddrohungen wiederholt. Als sich die gesamte Sache aufgelöst habe, habe ihnen der Beschuldigte erneut mit dem Tode gedroht «I bringä öich um, i mache öich kaputt» (pag. 638 Z. 28 ff.). Mit einer etwas abweichenden Reihenfolge, jedoch inhaltlich übereinstimmend schilderte auch der Strafkläger 4 das Erlebte. Der Beschuldigte sei durch die Polizei auf der .________ kontrolliert worden. Nach der Kontrolle habe er sie angesprochen und gesagt: «we ig wägä öich usgschaffä wirdä, machi öich kaputt, i mache öich fertig». Weiter habe er sie mit den Worten «Wixxer, Arschloch etc.» beleidigt. Danach sei es auf dem .