Der Strafkläger 2 rief sogleich die Polizei. Der Beschuldigte verliess den Ort umgehend und begab sich in Richtung .________, woraufhin der Strafkläger 2 den Strafklägern 3 und 4 meldete, dass der Beschuldigte in Richtung .________ laufe und sie diesen im Auge behalten sollen, da er die Polizei gerufen habe (zum Ganzen pag. 634 f. Z. 28 ff.). Der Strafkläger 3 schilderte das von ihm Erlebte folgendermassen: Auf dem .________ sei es zu einer Intervention durch die Polizei gekommen. Um dies zu unterstützen, hätten sie die Passanten von der Kontrollstelle ferngehalten.