Der Beschuldigte entfernte sich daraufhin. Etwas später traf der Strafkläger 2 erneut auf den Beschuldigten, wobei er beobachtete, wie dieser auf einen jungen Mann einschlug, welcher schliesslich zu Boden ging. Der Strafkläger 2 sowie seine ihn begleitende Kollegin (AF.________) sprachen den Beschuldigten an und versuchten zwischen den beiden Personen Distanz zu schaffen. Sie stellten fest, dass das Opfer leicht weinte sowie verängstigt und eingeschüchtert wirkte. Der Strafkläger 2 sagte zum Beschuldigten, dass er die Polizei beiziehen werde, um die Situation zu klären.