36 lend verhalten hatte, kam es bei der erneuten Beobachtung von einer vom Beschuldigten angezettelten Streiterei dazu, dass der Beschuldigte von der Person abliess, auf den Strafkläger 2 zuging, diesen als «Nuttensohn» beschimpfte und sagte «wehe i muäss wägä dir scho widr zur Polizei», «wes sowit chunnt, dass si mi usschaffä bringi di um und mache di kaputt». Der Strafkläger 2 wies den Beschuldigten an, er solle anständig bleiben, weitergehen und keinen Streit mehr mit anderen Personen suchen. Der Beschuldigte entfernte sich daraufhin.