Zur Beurteilung des bestrittenen Sachverhalts sowie der besseren Übersicht halber werden vorab die den Drohungen vorangehenden Geschehnisse dargelegt. Da der Beschuldigte die ausgestossenen Drohungen nicht bestreitet, kann hierfür insbesondere auf die Einvernahmen der Strafkläger 2-4 abgestellt werden. Diese schilderten den zeitlichen Ablauf der Geschehnisse wie folgt: Der Strafkläger 2 war am 3. Juli 2021 in seiner Funktion als Security-Mitarbeiter in der Innenstadt von AG.________ unterwegs. Nachdem er in der gleichen Nacht bereits zuvor auf den Beschuldigten getroffen war und dieser sich mehrfach auffal-