583 Z. 112 ff.). Der Beschuldigte habe auch noch Sachen gefragt wie z.B. wo er das Geld her habe etc. (pag. 597 Z. 72 f.). Der Geschädigte I.________ habe daraufhin geantwortet, er habe einen Wochenplatz (pag. 603 Z. 75 f.). Der Beschuldigte habe noch mit ihnen geredet, als sie ihre Sachen zurück in die Taschen gepackt hätten (pag. 603 Z. 76 f.). Daraufhin