Aus dem Portemonnaie von I.________ habe er sämtliches Bargeld in der Höhe von CHF 220.00 entnommen. Zudem habe er das Mobiltelefon von I.________ entrissen und verlangt, I.________ solle dieses entsperren und zurücksetzen, worauf I.________ dieses lediglich entsperrt, aber nicht zurückgesetzt habe. Der Beschuldigte habe daraufhin das Mobiltelefon zurückgegeben. In der Folge habe der Beschuldigte mehrfach gedroht, er würde die beiden aufschlitzen, sollten sie sich an die Polizei wenden. Zudem habe er ihnen verboten, in den herbeifahrenden Bus zu steigen.